Batterie- & Verpackungshinweise
Altgeräteentsorgung, Batterieverordnung und Verpackungsverordnung
Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung
Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Die elektrische Zigarette, das Ladegerät sowie die Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde. Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt. Bitte beachten Sie auch die folgenden gesonderten Hinweise zur Batterieverordnung!
Gesetzlicher Hinweis gemäß Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Alternativ können Sie die von uns erworbenen Batterien und Akkus in einem ausreichend frankierten Umschlag an uns zurücksenden. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
WEEE-Registrierung
Wir beziehen sämtliche Geräte, welche dem ElektroG und damit der Registrierungspflicht unterliegen, ausschließlich und nachweislich von Herstellern und Importeuren, welche die Geräte bei der Stiftung EAR registriert haben und somit eine gültige WEEE-Nummer besitzen.
Gesetzlicher Hinweis zur Verpackungsentsorgung
Unsere Verpackungen (Verkaufs- und Versandverpackungen) sind nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes registriert und im Dualen System gegen Entrichtung des Entgelts lizensiert. Die Entsorgung kann über die Altpapiersammelstellen für Haushalte oder Wertstoffhöfe erfolgen.